Trinkwasserverordnung und Wasseranalysen
Werden bei einem Wassertest gemäß der Trinkwasserverordnung vor der Übergabestelle erhöhte Grenzwerte gemessen, hat der betreffende Wasserversorger die Verantwortung zu tragen und muss umgehend für sauberes Wasser sorgen. Doch häufig treten die Verunreinigungen erst nach der Übergabestelle (also vermehrt in Privathaushalten) auf.
Hier müssen aber auch die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Das Wasser zu testen sollte so regelmäßig geschehen, damit auf mögliche Fremdstoffe im Wasser reagiert werden kann.
Schon gewusst? Ein Legionellentest ist für viele Liegenschaften alljährlich verpflichtend. Die Wasseranalyse soll gemäß der TrinkwV durchgeführt werden. So muss unter anderem das Labor, welches die Probe untersucht, den Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Wassertest entsprechen.
➥ Unser Labor ist akkreditiert und darf gemäß der TrinkwV Wasseranalysen durchführen. Lassen Sie Ihre Wasserprobe von uns analysieren, erhalten Sie einen Überblick über Ihre Wasserqualität, da Ihre individuellen Ergebnisse den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung gegenübergestellt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um diese Analysen im Shop um behördenunabhängige Eigenkontrolle handelt. Aufgrund der Probennahme durch den Kunden können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Analyseergebnisse übernehmen. Eine gerichtliche oder behördliche Verwendbarkeit der Analyseergebnisse kann nicht garantiert werden. Hierfür wäre in der Regel eine Probenahme durch einen geschulten Probenehmer erforderlich, der die Probenidentität bestätigt. Möchten Sie also eine Untersuchung gemäß gesetzlicher Regelungen (z.B. der Trinkwasserverordnung) durchführen, helfen wir Ihnen gerne mit unseren Probenehmerservice weiter.