Trinkwasserverordnung und Grenzwerte

Die Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) setzt Grenzwerte für die Wasserinhaltsstoffe fest. Dies bedeutet, dass im Trinkwasser diese Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen, da sonst das Wasser als gesundheitlich bedenklich angesehen wird.

Ausgewählte Grenzwerte der Trinkwasserverordnung

Sind folgende Werte überschritten, entspricht das Wasser nicht den Qualitätsansprüchen der TrinkwV und gilt als gesundheitsgefährdend. Eine Nachuntersuchung und gegebenenfalls eine Sanierung wird dann erforderlich:

wassertest-trinkwasserverordnung-grenzwerte

Aluminium: 0,200 mg / l
Blei: 0,01 mg / l (2013)
Chrom: 0,05 mg / l
coliforme Keime: 0
E. coli: 0
Eisen: 0,2 mg / l
Kupfer: 2 mg / l
Natrium: 200 mg / l
Nickel: 0,02 mg / l
Nitrat: 50 mg / l
Nitrit: 0,5 mg / l
Sulfat: 250 mg / l

Technischer Maßnahmenwert:

Legionellen: 100 / 100 ml

Die örtlichen Wasserversorger haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserqualität einwandfrei ist. Im Normalfall werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung auch eingehalten. Die Versorger führen im Rahmen der TrinkwV Wasseranalysen durch, um die Qualität aufrecht erhalten zu können. Doch tragen die Wasserversorger nur bis zur der Übergabestelle für das Trinkwasser die Verantwortung.

➥ Die Übergabestelle ist der Punkt, an dem das Wasser vom Wassernetz in das jeweilige Haus gelangt. Meist ist es das Ende der Hausanschlussleitung vom Versorger, welches im Keller der Gebäude vorzufinden ist (der Haupthahn).

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Trinkwasserverordnung und Grenzwerte

Die Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) setzt Grenzwerte für die Wasserinhaltsstoffe fest. Dies bedeutet, dass im Trinkwasser diese Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen, da sonst das Wasser als gesundheitlich bedenklich angesehen wird.

Ausgewählte Grenzwerte der Trinkwasserverordnung

Sind folgende Werte überschritten, entspricht das Wasser nicht den Qualitätsansprüchen der TrinkwV und gilt als gesundheitsgefährdend. Eine Nachuntersuchung und gegebenenfalls eine Sanierung wird dann erforderlich:

wassertest-trinkwasserverordnung-grenzwerte

Aluminium: 0,200 mg / l
Blei: 0,01 mg / l (2013)
Chrom: 0,05 mg / l
coliforme Keime: 0
E. coli: 0
Eisen: 0,2 mg / l
Kupfer: 2 mg / l
Natrium: 200 mg / l
Nickel: 0,02 mg / l
Nitrat: 50 mg / l
Nitrit: 0,5 mg / l
Sulfat: 250 mg / l

Technischer Maßnahmenwert:

Legionellen: 100 / 100 ml

Die örtlichen Wasserversorger haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserqualität einwandfrei ist. Im Normalfall werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung auch eingehalten. Die Versorger führen im Rahmen der TrinkwV Wasseranalysen durch, um die Qualität aufrecht erhalten zu können. Doch tragen die Wasserversorger nur bis zur der Übergabestelle für das Trinkwasser die Verantwortung.

➥ Die Übergabestelle ist der Punkt, an dem das Wasser vom Wassernetz in das jeweilige Haus gelangt. Meist ist es das Ende der Hausanschlussleitung vom Versorger, welches im Keller der Gebäude vorzufinden ist (der Haupthahn).

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Trinkwasserverordnung und Wasseranalysen

Werden bei einem Wassertest gemäß der Trinkwasserverordnung vor der Übergabestelle erhöhte Grenzwerte gemessen, hat der betreffende Wasserversorger die Verantwortung zu tragen und muss umgehend für sauberes Wasser sorgen. Doch häufig treten die Verunreinigungen erst nach der Übergabestelle (also vermehrt in Privathaushalten) auf.

Hier müssen aber auch die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Das Wasser zu testen sollte so regelmäßig geschehen, damit auf mögliche Fremdstoffe im Wasser reagiert werden kann.


Schon gewusst? Ein Legionellentest ist für viele Liegenschaften alljährlich verpflichtend. Die Wasseranalyse soll gemäß der TrinkwV durchgeführt werden. So muss unter anderem das Labor, welches die Probe untersucht, den Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Wassertest entsprechen.


Unser Labor ist akkreditiert und darf gemäß der TrinkwV Wasseranalysen durchführen. Lassen Sie Ihre Wasserprobe von uns analysieren, erhalten Sie einen Überblick über Ihre Wasserqualität, da Ihre individuellen Ergebnisse den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung gegenübergestellt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um diese Analysen im Shop um behördenunabhängige Eigenkontrolle handelt. Aufgrund der Probennahme durch den Kunden können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Analyseergebnisse übernehmen. Eine gerichtliche oder behördliche Verwendbarkeit der Analyseergebnisse kann nicht garantiert werden. Hierfür wäre in der Regel eine Probenahme durch einen geschulten Probenehmer erforderlich, der die Probenidentität bestätigt. Möchten Sie also eine Untersuchung gemäß gesetzlicher Regelungen (z.B. der Trinkwasserverordnung) durchführen, helfen wir Ihnen gerne mit unseren Probenehmerservice weiter.